Drohneneinsatz nach neuer EU Verordnung

Drohneneinsatz nach neuer EU Verordnung Gemini ArtWork fliegt seit einigen Jahren auch Drohnen-Einsätze zur Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen. Seit 01. Januar 2021 gilt die neue Europäische Drohnen VO nach der solche Flugeinsätze noch umfangreicher reglementiert sind.

Gemini ArtWork ist bei der European Aviation Safety Agency (EASA) registrierter UAV (Unmanned Aerial Vehicle) Betreiber.

Als Kopter-Pilot ist Christoph Urhahn im Besitz des kleinen und großen Drohnenführerscheins:
  • EU-Kompetenznachweis A1 / A3
  • EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
mit Gültigkeit in ganz Europa.

Zusätzlich verfügt er über die folgenden Sondererlaubnisse der Länder Niedersachsen und Bremen:
  • Fliegen innerhalb von 1,5 Km um die Begrenzungen von Flughäfen
  • Fliegen in weniger als 100 Meter Abstand oder über Industrieanlagen, Anlagen zur Energiegewinnung, Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen
  • Fliegen über Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten, Nationalparks, Vogelschutzgebieten bzw. Natura 2000
  • Fliegen über Wohngrundstücke ohne Zustimmung des Eigentümers/Nutzers
Die Sondererlaubnisse sind zum Teil an Voraussetzungen und Auflagen gebunden.

Natürlich besteht eine Gewerbe-Haftpflichtversicherung für Drohneneinsätze.

Eingetragen am: 24.03.2021

Kontakt

Telefonnummer 04209 - 93 01 99
Mo. - Do.:
10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr.: 10:00 Uhr - 13:00 Uhr

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